Versicherung

Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was?

Hausrat, Gebäude, Elementarschaden: welche Versicherung bei welchem Wasserschaden zuständig ist, und wo die typischen Fallen liegen.

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Beim Wasserschaden sind oft drei Versicherungen gleichzeitig im Spiel, und keine möchte als erste zahlen. Wer die Zuständigkeiten kennt, kommt schneller zu seinem Geld.

Wohngebäudeversicherung: alles, was fest verbaut ist

Sie deckt Schäden am Gebäude selbst: Wände, Böden, Decken, fest verlegte Bodenbeläge, Einbauküchen (in vielen Tarifen), Heizung, Sanitär. Klassische Auslöser: Rohrbruch, undichte Frischwasserleitung, defekter Wasserboiler.

Wichtig: Auch die Trocknungskosten fallen meist hierunter, ebenso die Wiederherstellung von Estrich, Putz, Tapete und Bodenbelag.

Hausratversicherung: alles, was nicht festgeschraubt ist

Sie übernimmt bewegliche Gegenstände: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektronik, Wertsachen. Bei Mietern ist sie die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie zahlt zum Neuwert (in der Regel), nicht zum Zeitwert, vorausgesetzt, Sie haben ausreichend versichert.

Elementarschadenversicherung: der Zusatz für Wetter

Standard-Hausrat und -Gebäude zahlen nicht bei: Starkregen, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch. Dafür braucht es den Zusatzbaustein „Elementar". Im Saarland und in Rheinland-Pfalz wird er seit den Hochwasserereignissen 2021/2024 zunehmend empfohlen, und vielerorts auch von Banken bei Baufinanzierungen verlangt.

Wer zahlt in welchem Fall?

Rohrbruch im Bad

Gebäudeversicherung: durchnässte Wand, aufgequollener Parkettboden, Trocknung. Hausrat: Möbel im Bad, beschädigte Kleidung im angrenzenden Schlafzimmer.

Geschirrspüler läuft aus

Hausrat: Schaden am Gerät selbst und an Möbeln. Gebäude: durchgeweichter Estrich, Schaden an der Decke unter der Wohnung.

Wassereintritt nach Starkregen

Nur Elementar, sonst zahlt niemand. Ohne diesen Baustein tragen Sie den Schaden selbst.

Schimmel als Folgeschaden

Gebäude oder Hausrat, je nach betroffenem Bereich, aber nur, wenn der Schimmel kausal aus einem versicherten Wasserschaden entstanden ist und die Sanierung zeitnah eingeleitet wurde.

Die drei häufigsten Fallen

  1. Zu lange gewartet. Versicherungsverträge verlangen „unverzügliche" Meldung. Wer drei Wochen wartet, riskiert Leistungskürzung.
  2. Grobe Fahrlässigkeit. Waschmaschine ohne Aquastop nachts laufen lassen, Wasserhahn im Urlaub nicht geschlossen: Viele Tarife kürzen anteilig oder gar nicht.
  3. Unterversicherung. Bei der Hausrat lohnt sich ein realistischer Check alle 5 Jahre. Wer mit 30.000 Euro versichert ist, tatsächlich aber 50.000 Euro Hausrat hat, bekommt anteilig weniger.

Die Rolle des Sanierungsbetriebs

Ein professioneller Sanierer dokumentiert lückenlos: Schadenbericht, Fotos, Messprotokolle, Energieverbrauchsprotokolle der Trocknungsgeräte. Das ist die Grundlage, auf der die Versicherung erstattet. Wer hier spart oder selbst werkelt, riskiert Auseinandersetzungen. Details zum Vorgehen finden Sie unter Wasserschadensanierung und (wenn unklar ist, woher das Wasser kommt) unter Leckageortung.

Auf Wunsch übernimmt DryTec GmbH die komplette Abwicklung mit dem Versicherer, von der Erstmeldung bis zur Schlussrechnung. Sie haben einen Ansprechpartner statt fünf.

Häufige Fragen

Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch?
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude (Wände, Böden, Leitungen). Die Hausratversicherung zahlt für Schäden an beweglichen Gegenständen (Möbel, Elektronik, Kleidung).
Zahlt die Versicherung bei Starkregen?
Nur wenn Sie eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen haben. Standard-Hausrat und -Gebäude decken Rückstau und Überschwemmung nicht ab.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Die Versicherung kann die Leistung quotal kürzen. Klassiker: Waschmaschine läuft nachts unbeaufsichtigt, Geschirrspüler im Urlaub angeschlossen gelassen, Wasserzulauf nicht geprüft.
Wer trägt die Trocknungskosten?
In der Regel die Wohngebäudeversicherung, da Trocknung Teil der Gebäudesanierung ist. Bei Mietverhältnissen läuft die Abwicklung meist über die Versicherung des Vermieters.

Akuter Wasserschaden?

Wir sind 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

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